Aktuelles


Barrierefreie Version

Schnellnavigation im Dokument


Inhalt

25.06.2013

Nach den Vorgaben des § 64b SGB V sind dem InEK Vertragsdaten von vereinbarten Modellprojekten nach § 64b SGB V zu melden. Die technische Umsetzung der Datenerfassung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In der ersten Stufe wird der gem. § 3 Abs. 1 der Vereinbarung benannte Beauftragte (Ansprechpartner) dem InEK schriftlich gemeldet. Nur der gemeinsam bestimmte Beauftragte kann sich im zweiten Schritt im InEK-Datenportal (wird in Kürze freigeschaltet) für die Datenmeldung zum Modellvorhaben anmelden und die Vertragsdaten eingeben.

Ab sofort stellen wir Ihnen das Formblatt für die Benennung des Beauftragten nach § 3 Abs. 1 der „Vereinbarung nach § 64 b Abs. 3 SGB V über Art und Umfang der zu meldenden Daten von Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen sowie zur Meldung von Modellvorhaben an das DRG-Institut“ bereit. Über den Zeitpunkt der Freischaltung des InEK-Datenportals für die Eingabe der Vertragsdaten informieren wir an dieser Stelle.


23.05.2013

Ab sofort stellen wir Ihnen die Zusammenstellung aus dem G-DRG-Vorschlagsverfahren für 2014 zur Verfügung.


09.04.2013

Ab sofort stellen wir Ihnen die Auswertungen der Daten gem. § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2011 im Rahmen der Begleitforschung in Form einer Datenbank zur Verfügung.


27.03.2013

Ab sofort stellen wir Ihnen den Endbericht zum dritten Zyklus der G-DRG-Begleitforschung gem. § 17b Abs. 8 KHG (Datenjahre 2008-2010) zur Verfügung. Neben dem ca. 650seitigen Bericht stellen wir eine anwenderfreundliche Datenbank zur Verfügung, in der die für alle drei Forschungszyklen analysierten Daten zusammengestellt wurden. Der Bericht ist ebenfalls in die Datenbank integriert.


21.02.2013

Im Vergleich zur Aufstellung vom 30.01.2013 ergeben sich geänderte Zuordnungen bei zwei Verfahren (aktualisierte Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG). Das Verfahren „Anlegen eines arteriovenösen Shunts durch eine Gefäßprothese mit integriertem Stent“ (lfd. Nr. 32 in der NUB-Aufstellung vom 30.01.2013) wurde aufgrund von Rückfragen klargestellt und die Bezeichnung der Kategorie präzisiert. Das Verfahren ist in der aktualisierten Aufstellung unter der lfd. Nr. 88 als „Implantation einer Gefäßprothese mit integriertem Stent im Rahmen von arteriovenöser Shunt- und peripherer Bypasschirurgie“ aufgeführt und erhält einen geteilten Status: Status 1 für die Anwendung in der arteriovenösen Shuntchirurgie, Status 2 für die Anwendung in der peripheren Bypasschirurgie. Das Verfahren „Antikörperbeschichteter, medikamentefreisetzender Koronarstent“ (lfd. Nr. 29 in der NUB-Aufstellung vom 30.01.2013, lfd. Nr. 572 in der aktualisierten Aufstellung vom 21.02.2013) wurde korrigiert auf Status 4.

In der Gesamtschau des NUB-Verfahrens für 2013 ergibt sich damit auf aktueller Basis:

Von den 600 eingegangenen inhaltlich verschiedenen Methoden/Leistungen wurden 83 mit Status 1, 468 mit Status 2, keine mit Status 3 und 31 mit Status 4 gekennzeichnet. Für 15 Methoden/Leistungen wurde eine inhaltlich differenzierte Status-Kennzeichnung vergeben. Bei drei Methoden/Leistungen ist die Festlegung des „Status 2013“ bis zur abschließenden Entscheidung durch die Selbstverwaltungspartner nach § 17b KHG ausgesetzt. Bezogen auf die 20.994 insgesamt eingegangenen Anfragen (nach Bereinigung um inhaltliche Duplikate und inklusive der stellvertretenden Anfragen) ergibt sich folgendes Bild:8.178 Anfragen wurden mit Status 1, 9.431 Anfragen mit Status 2, keine Anfrage mit Status 3 und 1.622 Anfragen mit Status 4 gekennzeichnet. Für 1.738 Anfragen wurde eine inhaltlich differenzierte Status-Kennzeichnung vergeben und für 25 Anfragen wurde der „Status 2013“ bis zur abschließenden Entscheidung durch die Selbstverwaltungspartner nach § 17b KHG ausgesetzt.


07.02.2013

Ab sofort stellen wir in den entsprechenden Bereichen die ergänzenden Dokumente für die Kalkulationen (DRG, PSY) ab dem Datenjahr 2012 bereit. Die ergänzenden Dokumente ab dem Datenjahr 2012 wurden den Kalkulationsteilnehmern bereits zur Verfügung gestellt.


05.02.2013

Der Gesetzgeber hat in § 17b Abs. 9 Krankenhausfinanzierungsgesetz den GKV-Spitzenverband, den Verband der privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (Vertragsparteien) damit beauftragt, einen Forschungsauftrag zur Mengenentwicklung im G-DRG-System durchzuführen.

Dabei sollen insbesondere bestehende Einflussgrößen untersucht und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Zur Umsetzung dieser Aufgaben wurden von den Vertragsparteien rund 20 Forschungsfragen identifiziert. Die Vertragsparteien haben das InEK beauftragt, zur Beantwortung der Forschungsfragen sowie zur Bewertung und Entwicklung von Lösungsvorschlägen einen geeigneten Vertragspartner zu suchen. Sie finden die Unterlagen zur EU-Weiten Ausschreibung unter folgendem Link: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:38672-2013:TEXT:DE:HTML


01.02.2013

Ab sofort stellen wir Ihnen die aggregierten Daten aus der Datenlieferung nach § 21KHEntgG für das Datenjahr 2011 mittels G-DRG Browser zur Verfügung.


31.01.2013

Nach Abstimmung mit den Vertragsparteien auf Bundesebene veröffentlichen wir die Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2012.


30.01.2013

Ab sofort stellen wir Ihnen gemäß § 1 Abs. 3 der NUB-Vereinbarung eine aktuelle Aufstellung der Anfragen (Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG) mit dem dazugehörigen Prüfergebnis sowie der jeweiligen Anzahl der anfragenden Krankenhäuser im Bereich "Neue Untersuchungs- u. Behandlungsmethoden" zum Herunterladen zur Verfügung.



seitenübergreifender Abschnitt