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16.10.2018

Aktuelle Dokumente zu den Abrechungsbestimmungen 2019 und dem Fallpauschalen-Katalog 2019 wurden bereitgestellt.


16.10.2018

Nach ausführlicher Beratung der Fach- und Entscheidungsgremien der Vertragsparteien auf Bundesebene konnte der PEPP-Entgeltkatalog für 2019 und die dazugehörigen Abrechnungsbestimmungen konsentiert werden, die wir Ihnen ab sofort auf unserer Internetseite zur Verfügung stellen.


16.10.2018

Das Definitionshandbuch der G-DRG-Version 2017/2019 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2019 zur Verfügung.


16.10.2018

Das Definitionshandbuch der PEPP-Version 2017/2019 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch zur Verfügung.


16.10.2018

Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) haben die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) für das Jahr 2019 unter Beteiligung von Bundesärztekammer und Deutschem Pflegerat erneut angepasst.


16.10.2018

Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) haben die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) für das Jahr 2019 unter Beteiligung von Bundesärztekammer und Deutschem Pflegerat erneut angepasst.


16.10.2018

Die Aufstellung von NUB-Leistungen mit Status 1 in 2018, für die für 2019 keine Anfrage erforderlich ist, stellen wir Ihnen im Bereich Aufstellung von NUB-Leistungen mit Status 1 in 2018 zur Verfügung.


16.10.2018

Gemäß § 24b Abs. 4 SGB V übernimmt bei vollstationärer Vornahme des Abbruchs die Krankenkasse nicht die mittleren Kosten der Leistungen nach Abs. 4 S. 1 und 2 für den Tag, an dem der Abbruch vorgenommen wird. Das DRG-Institut ermittelt die Kosten gesondert und veröffentlicht das Ergebnis jährlich in Zusammenhang mit dem Entgeltsystem nach § 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes.

Die mittleren Kosten für einen stationären Schwangerschaftsabbruch an einem Pflegetag betragen 654,44 €.


12.10.2018

Ab sofort stellen wir Ihnen erste Informationen zur weiteren Vorgehensweise zur Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen (PpUGV) zur Verfügung.


08.10.2018

Leistungserbringende Krankenhäuser mit einer Fallzahl bis einschließlich der Median-Fallzahl der DRGs I68D und/oder I68E, welche im kommenden Jahr die nicht abgesenkten Bewertungsrelationen abrechnen dürfen, müssen sich auf eine entsprechende Liste von Krankenhäusern setzen lassen. Die erforderliche Meldung ist ab sofort über das InEK Datenportal möglich. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite sowie im (Handbuch zum) InEK Datenportal.



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