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10.09.2019

Die Bundespflegesatzverordnung sieht in § 6 Abs. 4 i. V. m. § 6 Abs. 2 KHEntgG vor, dass von den Vertragsparteien gem. § 11 BPflV erstmals für das Jahr 2020 für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im PEPP-Bereich zeitlich befristete Entgelte vereinbart werden können. Zur Vorbereitung geben wir Ihnen bereits jetzt nähere Hinweise zum Verfahren des NUB-PEPP Anfrageverfahrens für 2020. Voraussichtlich ab der KW 38 wird das NUB-PEPP Anfrageverfahren eröffnet.


02.09.2019

Ab sofort können Sie NUB-Anfragen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG für 2020 über das InEK Datenportal an das InEK übermitteln. Bitte beachten Sie, dass NUB-Anfragen ausschließlich über das InEK Datenportal möglich sind.


01.08.2019

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Entwicklung von Investitionsbewertungsrelationen gem. § 10 KHG für das Jahr 2019 auf unserer Internetseite zum Herunterladen zur Verfügung.


24.07.2019

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben eine Änderungsvereinbarung zu den Vereinbarungen zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation geschlossen, mit der die Vereinbarungen zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation angepasst werden. Lesefassungen der angepassten Vereinbarungen stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.


01.07.2019

Ab sofort stellen wir Ihnen im Datenportal für die Nachweis-Vereinbarung eine zusätzliche Anmerkungsspalte (Spalte O) "Anmerkung" zur Verfügung, in der Sie zusätzliche Informationen zu den Angaben zu den Nachweisen zur Einhaltung der PpUGV eintragen können. Eine dazugehörige FAQ (10.6.) wird ebenfalls ab heute bereitgestellt.


24.05.2019

Ab sofort stellen wir Ihnen die Zusammenstellung aus dem Vorschlagsverfahren für 2020 zur Verfügung.


15.05.2019

Im Bereich Neue Untersuchungs- u. Behandlungsmethoden steht eine aktualisierte Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für 2019 zum Herunterladen zur Verfügung. Die Aktualisierung betrifft ausschließlich das Verfahren mit der InEK-Verfahrensbezeichnung „Darvadstrocel“, das auf Grundlage der verfügbaren Informationen die Kriterien der NUB-Vereinbarung erfüllt und somit für 2019 den Status 1 (bisher Status 4) erhält.


30.04.2019

Ab sofort steht Ihnen im InEK-Datenportal die Erfassung der für den Psych-Krankenhausvergleich erforderlichen Daten zur Verfügung.


11.04.2019

Ab sofort stellen wir Ihnen die (inhaltsgleiche) finale Fassung der Vereinbarung gemäß § 137i Absatz 1 Satz 10 SGB V über Sanktionen nach § 137i Absatz 5 SGB V bei Nichteinhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG-Sanktions-Vereinbarung) zur Verfügung.


08.04.2019

Die Bundesschiedsstelle hat am 25.03.2019 eine Vereinbarung gemäß § 137i Absatz 1 Satz 10 SGB V über Sanktionen nach § 137i Absatz 5 SGB V bei Nichteinhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG-Sanktions-Vereinbarung) festgesetzt. Zeigt ein Krankenhaus die nicht vollständige und nicht fristgerechte Übermittlung der Quartalsmeldung aktiv vor Fristablauf gegenüber dem InEK an, wird eine zweiwöchige Nachmeldefrist gewährt. Details entnehmen Sie bitte der Vereinbarung bzw. unserer Internetseite.



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