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13.12.2021

Gemäß der gesetzlichen Vorgabe (§ 6a Abs. 3 Satz 7 KHEntgG) legt das InEK im Benehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen die näheren Einzelheiten zur Übermittlung der Angaben nach § 6a Abs. 3 Satz 6 KHEntgG und zu Maßnahmen im Falle der nicht oder nicht unverzüglich erfolgenden Übermittlung dieser Angaben fest. Die Festlegung enthält Informationen für Krankenkassen, die Vertragsparteien nach § 11 KHEntgG sind, zur Datenübermittlung und Maßnahmen bei nicht oder nicht fristgerechter Übermittlung der Daten. Die Festlegung finden Sie auf unserer Internetseite im Bereich Pflegebudget 2020.


06.12.2021

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2022 in Höhe von 1,26 € pro Fall vereinbart. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’) 1,00 € und auf die Finanzierung der InEK GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK’) 0,26 €. Die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene sowie die aktualisierten Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.


03.12.2021

Ab sofort stellen wir Ihnen die Fortschreibung des §-21-Datensatzes für die Datenübermittlung zum 31.03.2022 (Datenjahr 2021) zur Verfügung.


01.12.2021

Ab sofort stellen wir Ihnen die aktualisierten Hinweise zur Leistungsplanung/Budgetverhandlung für das Jahr 2022 bereit.


30.11.2021

Das „Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des aG-DRG-Systems für das Jahr 2023“ (G-DRG- Vorschlagsverfahren für 2023) wird am 30. November 2021 mit der Veröffentlichung der Verfahrensweise im Internet eröffnet.


30.11.2021

Das Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des PEPP-Systems (PEPP-Vorschlagsverfahren) für das Jahr 2023 wird am 30. November 2021 mit der Veröffentlichung der Verfahrensweise im Internet eröffnet.  

Das PEPP-Vorschlagsverfahren ermöglicht allen Beteiligten, sich konstruktiv an der Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen zu beteiligen.


26.11.2021

Ab sofort stellen wir Ihnen die Vereinbarung zur Bestimmung von Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2022 zur Verfügung.


25.11.2021

Ab sofort können Krankenkassen Datenmeldungen gem. § 6 BPflV (NUB-PEPP-Meldungen und Meldungen für regionale und strukturelle Besonderheiten) über das INEK Datenportal an das InEK übermitteln. Bitte beachten Sie, dass NUB-PEPP-Meldungen zukünftig ausschließlich über das InEK Datenportal erfolgen.


24.11.2021

Die Liste der ersten zertifizierten Grouper für die aG-DRG-Version 2021/2022 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung aktualisiert.


24.11.2021

Das Definitionshandbuch der aG-DRG-Version 2021/2022 stellen wir ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2022 zur Verfügung.



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