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06.10.2017

Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) haben die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) für das Jahr 2018 unter Beteiligung von Bundesärztekammer und Deutschem Pflegerat erneut angepasst.


02.10.2017

Leistungserbringende Krankenhäuser mit einer Fallzahl bis einschließlich der Median-Fallzahl der DRGs I68D und/oder I68E, welche im kommenden Jahr die nicht abgesenkten Bewertungsrelationen abrechnen dürfen, müssen eine Fallzahl-Meldung vornehmen und sich auf eine entsprechende Liste von Krankenhäusern setzen lassen. Die erforderliche Meldung ist ab sofort über das InEK Datenportal möglich. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite sowie im (Handbuch zum) InEK Datenportal. Eine Meldung auf anderem Wege ist nicht mehr möglich.


26.09.2017

Ab sofort steht die Videoaufzeichnung mit dem vollständigen Ablauf der zweiten Ziehung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation zur Verfügung.


22.09.2017

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben mit der „Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung gemäß § 17b Absatz 3 Satz 6 KHG zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation vom 02.09.2016“ (Ergänzungsvereinbarung) eine Aktualisierung des Ziehungskonzepts – durch Erweiterung des Konzepts für den Entgeltbereich „PSY“ sowie für die Kalkulation der Investitionsbewertungsrelationen – vorgenommen. Darüber hinaus wurde ein Termin für die zweite Ziehung konsentiert (22.09.2017). Weitere Details und das Ziehungsergebnis stellen wir Ihnen ab sofort auf unserer Internetseite zur Verfügung.


01.09.2017

Ab sofort können Sie NUB-Anfragen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG für 2018 über das InEK Datenportal an das InEK übermitteln. Bitte beachten Sie, dass NUB-Anfragen ausschließlich über das InEK Datenportal möglich sind.


02.08.2017

Gemäß § 17d Absatz 8 KHG sind der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft als Vertragsparteien gemeinsam mit dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) beauftragt, eine Begleitforschung zu den Auswirkungen des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen durchzuführen. Mit der Begleitforschung sollen neben Veränderungen der Versorgungsstrukturen und der Qualität der Versorgung ebenso die Auswirkungen auf andere Versorgungsbereiche sowie Art und Umfang von Leistungsverlagerungen untersucht werden.

Mit der Durchführung der Begleitforschung - zunächst bis einschließlich des Datenjahres 2018 - wurde das Hamburg Center for Health Economics (hche) gemeinsam mit dem BQS-Institut für Qualität und Patientensicherheit (BQS) beauftragt. Neben Auswertungen aus Routinedaten stellt die Befragung der Krankenkassen, Krankenversicherungsunternehmen und des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung durch BQS ein wichtiges Forschungsinstrument dar. Durch die gerade angelaufene Befragung sollen insbesondere organisatorische und finanzielle Veränderungen aufgrund der Einführung des pauschalierenden Entgeltsystems erfasst werden. Um die Ergebnisse der Begleitforschung auf eine breite Datenbasis zu stellen, bitten wir um eine rege Beteiligung an der Befragung.


25.07.2017

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Entwicklung von Investitionsbewertungsrelationen gem. § 10 KHG für das Jahr 2017 auf unserer Internetseite zum Herunterladen zur Verfügung.


10.07.2017

Gemäß § 17d Absatz 8 KHG sind der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft als Vertragsparteien gemeinsam mit dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) beauftragt, eine Begleitforschung zu den Auswirkungen des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen durchzuführen. Mit der Begleitforschung sollen neben Veränderungen der Versorgungsstrukturen und der Qualität der Versorgung ebenso die Auswirkungen auf andere Versorgungsbereiche sowie Art und Umfang von Leistungsverlagerungen untersucht werden.

Mit der Durchführung der Begleitforschung - zunächst bis einschließlich des Datenjahres 2018 - wurde das Hamburg Center for Health Economics (hche) gemeinsam mit dem BQS-Institut für Qualität und Patientensicherheit (BQS) beauftragt. Neben Auswertungen aus Routinedaten stellt die Befragung der psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen durch BQS eines der zentralen Forschungsinstrumente dar. Durch die gerade angelaufene Krankenhausbefragung sollen organisatorische, versorgungsrelevante und finanzielle Veränderungen in den Krankenhäusern aufgrund der Einführung des pauschalierenden Entgeltsystems erfasst werden. Um die Ergebnisse der Begleitforschung auf eine breite Datenbasis zu stellen, bitten wir um eine rege Beteiligung an der Krankenhausbefragung.


26.05.2017

Ab sofort stellen wir Ihnen die Zusammenstellung aus dem Vorschlagsverfahren für 2018 zur Verfügung.


28.04.2017

Ab sofort stellen wir Ihnen die Auswertungen der Daten gem. § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2015 im Rahmen der Begleitforschung in Form einer Web-Anwendung zur Verfügung.



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