Aufgrund einer erforderlichen Präzisierung der Überleitung auf den OPS Version 2018 bezüglich der Kodierung von ablativen Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen (Kodebereich 8-835) war ein erneutes Zertifizierungsverfahren für den DRG-Grouper 2018 erforderlich. Die Kodierung von ablativen Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen (Kodebereich 8-835 Ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen) wurde für den OPS Version 2018 grundlegend überarbeitet. Ab 2018 ist der Kode für die Anwendung dreidimensionaler, elektroanatomischer Mappingverfahren (8-835.8), dessen Vorgängerkodes gemäß OPS Version 2017 noch als eigenständige Kodes (differenziert nach Lokalisation) kodiert werden konnten, ausschließlich als Zusatzkode zu verwenden. Ab 2018 ist bei jeder ablativen Maßnahme ein grundlegendes Verfahren zu kodieren, entsprechend den „Primärkodes“ aus den Bereichen 8-835.2* Konventionelle Radiofrequenzablation, 8-835.3* Gekühlte Radiofrequenzablation, 8-835.4* Ablation mit anderen Energiequellen, 8-835.a* Kryoablation oder 8-835.b* Bipolare phasenverschobene Radiofrequenzablation. Zusätzlich wurde ein neuer Zusatzkode für die Anwendung hochauflösender, multipolarer, dreidimensionaler, elektroanatomischer Kontaktmappingverfahren (8-835.j) etabliert. Im Zusammenhang mit der Überleitung der Kodierung ist bedeutend, dass bezüglich der Lokalisation der Ablation unterschiedliche Differenzierungsgrade bei den genannten Kodes vorlagen. Maßnahmen zur isolierten Ablation an Pulmonalvenen waren bei Anwendung dreidimensionaler Mappingverfahren aufgrund eines entsprechenden Inklusivums als Maßnahme am linken Vorhof zu kodieren. Diese Maßnahme führt in den G-DRG-Versionen 2016/2018 und 2017/2018 in die DRG F50A. Die Kodierung einer ablativen Maßnahme isoliert an Pulmonalvenen unter Anwendung dreidimensionaler Mappingverfahren (8-835.8) ab 2018 würde bei Anwendung konventioneller Radiofrequenzablation (8-835.25), gekühlter Radiofrequenzablation (8-835.35), Ablation mit anderen Energiequellen (8-835.45) oder Kryoablation (8-835.a5) auf unkorrigiertem Stand des DRG-Groupers für 2018 zu einer Eingruppierung in die DRG F50B führen. Nach der jetzt vorgenommenen Präzisierung erfolgt bei beschriebener Konstellation eine Eingruppierung in die DRG F50A. Für Fälle mit dem neuen Zusatzkode für die Anwendung hochauflösender, multipolarer, dreidimensionaler, elektroanatomischer Kontaktmappingverfahren kann sich eine Eingruppierung in F50A bis C statt F50A bis D (bei unkorrigiertem Stand) ergeben.
Die DRG-Übergangs-Grouper 2016/2018 bzw. 2017/2018 benötigen keine Anpassung, da die Kodierung für ablative Maßnahmen bei Herzrhythmusstörungen erst für 2018 geändert wurde. Die Aktualisierung des DRG-Grouper-Algorithmus hat somit auch keine Auswirkungen auf die Bewertungsrelationen der Basis-DRG F50 Ablative Maßnahmen bei Tachyarrhythmie sowie der betroffenen DRGs in der MDC 05 Krankheiten und Störungen des Kreislaufsystems.
Die bereits für 2018 abgerechneten Fälle mit einer ablativen Maßnahme bei Herzrhythmusstörungen isoliert an Pulmonalvenen unter Anwendung dreidimensionaler Mappingverfahren bzw. Fälle mit Anwendung hochauflösender, multipolarer, dreidimensionaler, elektroanatomischer Kontaktmappingverfahren sollten nach Auslieferung der aktualisierten DRG-Grouper-Software neugruppiert und falls notwendig mit korrigierter Rechnung an den Kostenträger übermittelt werden.
Das Zertifizierungsverfahren für die aktualisierten DRG-Grouper im Abrechnungsverkehr ist weitgehend abgeschlossen. Das aktualisierte Definitionshandbuch G-DRG-Version 2018 sowie ein Erratum zum Definitionshandbuch steht Ihnen zum Herunterladen zur Verfügung.