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20.10.2017

Nach ausführlicher Beratung der Fach- und Entscheidungsgremien der Vertragsparteien auf Bundesebene konnte der PEPP-Entgeltkatalog für 2018 und die dazugehörigen Abrechnungsbestimmungen konsentiert werden, die wir Ihnen ab sofort auf unserer Internetseite zur Verfügung stellen.


20.10.2017

Aktuelle Dokumente zu den Abrechungsbestimmungen 2018 und dem Fallpauschalen-Katalog 2018 wurden bereitgestellt.


20.10.2017

Das Definitionshandbuch der PEPP-Version 2016/2018 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch zur Verfügung.


20.10.2017

Das Definitionshandbuch der G-DRG-Version 2016/2018 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2018 zur Verfügung.


20.10.2017

Die Liste der ersten zertifizierten Grouper für die PEPP-Version 2016/2018 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung aktualisiert.


20.10.2017

Die Liste der ersten zertifizierten Grouper für die G-DRG-Version 2016/2018 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung aktualisiert.


20.10.2017

Die Aufstellung von NUB-Leistungen mit Status 1 in 2017, für die für 2018 keine Anfrage erforderlich ist, stellen wir Ihnen im Bereich Aufstellung von NUB-Leistungen mit Status 1 in 2017 zur Verfügung.


20.10.2017

Gemäß § 24b Abs. 4 SGB V übernimmt bei vollstationärer Vornahme des Abbruchs die Krankenkasse nicht die mittleren Kosten der Leistungen nach Abs. 4 S. 1 und 2 für den Tag, an dem der Abbruch vorgenommen wird. Das DRG-Institut ermittelt die Kosten gesondert und veröffentlicht das Ergebnis jährlich in Zusammenhang mit dem Entgeltsystem nach § 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes.

Die mittleren Kosten für einen stationären Schwangerschaftsabbruch an einem Pflegetag betragen 639,14€.


06.10.2017

Die Nachweise zur Personalausstattung nach der Psych-Personalnachweis-Vereinbarung sind nach gesetzlicher Vorgabe an das InEK und die anderen Vertragsparteien nach § 11 BPflV zu übermitteln. Für die Übermittlung an das InEK steht Ihnen ab sofort das InEK Datenportal zur Verfügung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Psych-Personalnachweis-Vereinbarung sowie dem Handbuch zum Datenportal.


06.10.2017

Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) haben die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) für das Jahr 2018 unter Beteiligung von Bundesärztekammer und Deutschem Pflegerat erneut angepasst.



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