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18.12.2018

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems 2019 sowie den G-DRG-Report-Browser 2019 mit den Kalkulationsergebnissen bei Versorgung in Hauptabteilungen und bei belegärztlicher Versorgung zum Herunterladen zur Verfügung.


14.12.2018

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben die Nachweisvereinbarung nach § 137i Abs. 4 SGB V über den Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen konsentiert.


12.12.2018

Aufgrund einer Vielzahl von Nachfragen zum pflegesensitiven Bereich „Intensivmedizin“ hat das BMG heute Klarstellungen zum pflegesensitiven Bereich „Intensivmedizin“ zur Verfügung gestellt.


12.12.2018

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2019 in Höhe von 1,59 € pro Fall konsentiert. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’) 1,32 € und auf die Finanzierung der InEK GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK’) 0,27 €. Die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene sowie die aktualisierten Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.


04.12.2018

Das Definitionshandbuch der G-DRG-Version 2019 Kompaktversion stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2019 zur Verfügung.


04.12.2018

Das Definitionshandbuch der PEPP-Version 2019 Kompaktversion stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2019 zur Verfügung.


03.12.2018

Die Selbstverwaltungspartner haben die Klarstellungen zur PEPPV 2019 konsentiert, die wir Ihnen ab sofort zur Verfügung stellen.


03.12.2018

Am 30.11.2018 wurde die Fortschreibung des §-21-Datensatzes konsentiert. Die aktuelle Fassung für die Datenübermittlung zum 31.03.2019 (Datenjahr 2018) stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.


30.11.2018

Das „Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des G-DRG-Systems für das Jahr 2020“ (G-DRG- Vorschlagsverfahren für 2020) wird am 30. November 2018 mit der Veröffentlichung der Verfahrensweise im Internet eröffnet.


30.11.2018

Das Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des PEPP-Systems (PEPP-Vorschlagsverfahren) für das Jahr 2020 wird am 30. November 2018 mit der Veröffentlichung der Verfahrensweise im Internet eröffnet.  

Das PEPP-Vorschlagsverfahren ermöglicht allen Beteiligten, sich konstruktiv an der Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen zu beteiligen.



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