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08.04.2019

Die Bundesschiedsstelle hat am 25.03.2019 eine Vereinbarung gemäß § 137i Absatz 1 Satz 10 SGB V über Sanktionen nach § 137i Absatz 5 SGB V bei Nichteinhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG-Sanktions-Vereinbarung) festgesetzt. Zeigt ein Krankenhaus die nicht vollständige und nicht fristgerechte Übermittlung der Quartalsmeldung aktiv vor Fristablauf gegenüber dem InEK an, wird eine zweiwöchige Nachmeldefrist gewährt. Details entnehmen Sie bitte der Vereinbarung bzw. unserer Internetseite.


05.04.2019

Ab sofort stellen wir Ihnen die Auswertungen der Daten gem. § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2017 im Rahmen der Begleitforschung in Form einer Web-Anwendung zur Verfügung.


03.04.2019

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben am 13.03.2019 die Vereinbarung zum Psych-Krankenhausvergleich konsentiert. Die Vereinbarung sowie erste Informationen zur Erfassung der für den Psych-Krankenhausvergleich erforderlichen Daten im InEK-Datenportal stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.


26.03.2019

Der Extremkostenbericht gem. § 17b Abs. 10 KHG für 2019 – Systematische Prüfung statistisch ermittelter Kostenausreißer des Datenjahres 2017 – steht ab sofort zum Herunterladen zur Verfügung.


21.03.2019

Ab sofort stellen wir Ihnen die Kataloge für die Investitionsbewertungsrelationen 2019 (IBR 2019 für den DRG-Entgeltbereich sowie erstmals auch für den PSY-Entgeltbereich) zur Verfügung.


07.03.2019

Ab sofort stellen wir Ihnen eine aktualisierte Version der FAQ-Liste zur Verfügung. Diese wurde hinsichtlich der PpUG-Nachweisvereinbarung um die Punkte 9 und 10 ergänzt.


07.03.2019

Ab sofort stellen wir Ihnen ein aktualisiertes Dokument zur Benennung eines Meldeberechtigten zur Meldung von Daten im Rahmen der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern zur Verfügung. Bitte verwenden Sie ab sofort das aktualisierte Dokument.


20.02.2019

Ab sofort steht Ihnen das InEK-Datenportal für die Übermittlung der Angaben nach der PpUG-Nachweisvereinbarung zur Verfügung.


15.02.2019

Ab sofort stellen wir Ihnen gem. § 137i Abs. 4a SGB V die Angaben der Krankenhäuser über die pflegesensitiven Bereiche in den Krankenhäusern, die diese auf Grund des § 5 Absatz 3 und 4 der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung übermittelt haben, zur Verfügung.


06.02.2019

Nach Abstimmung mit den Vertragsparteien auf Bundesebene veröffentlichen wir die Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2018.



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