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07.07.2023

Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG zu „Kann bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 der Kode B34.2 (Infektion durch Coronaviren nicht näher bezeichneter Lokalisation) angegeben werden?“ veröffentlicht

Die in der Sitzung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG vom 09.06.2023 getroffene Entscheidung zu dem Verfahren S20230002  „Kann bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 der Kode B34.2 (Infektion durch Coronaviren nicht näher bezeichneter Lokalisation) angegeben werden?“ stellen wir Ihnen hiermit mit der Begründung zur Verfügung:  [Entscheidungen des Schlichtungsausschusses]


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