Pflegepersonalquotienten


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Hinweise zur Veröffentlichung der vergleichenden Zusammenstellung der Pflegepersonalquotienten gem. § 137j Abs. 1 Satz 9 SGB V im Jahr 2024

Stand: 31.10.2024

Gemäß § 137j Abs. 1 Satz 9 SGB V hat das InEK unter Angabe des Namens und der Kennzeichen nach § 293 Abs. 1 und 6 SGB V eine vergleichende Zusammenstellung der für jeden Standort eines Krankenhauses ermittelten Pflegepersonalquotienten bis zum 31. Oktober eines Jahres barrierefrei auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. In der Zusammenstellung sind standortbezogen auch die prozentuale Zusammensetzung des Pflegepersonals nach Berufsbezeichnungen auf Grundlage der nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 Lit. e KHEntgG übermittelten Daten auszuweisen.

An der in den letzten beiden Jahren etablierten Vorgehensweise bei der Ermittlung der Pflegepersonalquotienten wurde – in Absprache mit dem Bundesministerium für Gesundheit – in diesem Jahr festgehalten: Der Pflegelast-Katalog wurde mit den aktuellsten Kostendaten des Datenjahres 2023 und dem neuesten aG-DRG-System 2025 berechnet. Die Pflegepersonalquotienten wurden auf Basis des Datenjahres 2023 ermittelt.

Der Pflegepersonalquotient beschreibt gem. § 137j Abs. 1 Satz 1 SGB V das Verhältnis der Anzahl der Vollzeitkräfte des Pflegepersonals in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen zum Pflegeaufwand eines Krankenhauses. Zum besseren Verständnis wird in der vergleichenden Zusammenstellung das Verhältnis aus Pflegeaufwand geteilt durch die Pflegekräfte, also der Kehrwehrt angegeben. Damit ist die Darstellung analog zu den Vorjahren.

Weitere Details werden in den vorangestellten Hinweisen der „Veröffentlichung gem. § 137j Abs. 1 Satz 9 SGB V“ (Pflegepersonalquotienten) ausführlich beschrieben.

Veröffentlichung gem. § 137j Abs. 1 Satz 9 SGB V (PDF)
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