18.05.2004: Ergänzende Datenbereitstellung gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 KHEntgG für 2002


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Nutzungsbedingungen für die „Ergänzende Datenbereitstellung gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 KHEntgG für 2002“ Stand: 18. Mai 2004

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK) stellt die „Ergänzende Datenbereitstellung gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 KHEntgG für 2002“ für interessierte Nutzer zum Download zur Verfügung.

Mit dem Download der „Ergänzenden Datenbereitstellung gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 KHEntgG für 2002“ kommt ein Nutzungsvertrag zwischen InEK und dem Nutzer zustande. Es gelten dabei folgende Nutzungsbedingungen:

I. Nutzungsumfang

  1. Der Nutzer ist berechtigt, den kostenlosen Download der „Ergänzenden Datenbereitstellung gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 KHEntgG für 2002“ vorzunehmen und diese ausschließlich für eigene Zwecke oder für Zwecke der Schulung und Weiterbildung auf seiner Datenverarbeitungseinheit zu speichern, zu verarbeiten und auszudrucken.
  2. Dem Nutzer ist es untersagt, inhaltliche Änderungen an der „Ergänzenden Datenbereitstellung gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 KHEntgG für 2002“ vorzunehmen. Es ist ihm lediglich gestattet, das Format der „Ergänzenden Datenbereitstellung gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 KHEntgG für 2002“ oder von Teilen der „Ergänzenden Datenbereitstellung gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 KHEntgG für 2002“ bei der Nutzung für eigene Zwecke oder Zwecke der Schulung und Weiterbildung abzuändern. Dabei muss sichergestellt bleiben, dass auch nach Änderungen des Formats die „Ergänzende Datenbereitstellung gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 KHEntgG für 2002“ inhaltlich vollständig vorhanden ist.
  3. Dem Nutzer ist es untersagt, die „Ergänzende Datenbereitstellung gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 KHEntgG für 2002“, wesentliche Teile hiervon oder entsprechende Kopien an Dritte in körperlicher oder elektronischer Form weiterzugeben, diese an Dritte zu veräußern, zu vermarkten oder in sonstiger Weise kommerziell zu nutzen.
  4. Der Nutzer stellt InEK auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich daraus ergeben, dass der Nutzer gegen die vorstehenden Ziffern oder sonstige Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen verstoßen hat.

II. Urheberrechtsschutz

Unbeschadet der in Ziff. I eingeräumten Rechte verbleiben alle Rechte an der „Ergänzenden Datenbereitstellung gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 KHEntgG für 2002“ bei InEK.

III. Gewährleistung / Haftung

  1. InEK übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität oder Fehlerfreiheit des Inhalts der „Ergänzenden Datenbereitstellung gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 KHEntgG für 2002“.
  2. InEK haftet für Schäden, die aus der Nutzung der „Ergänzenden Datenbereitstellung gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 KHEntgG für 2002“ entstehen, nur insoweit, als InEK vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
  3. InEK haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die durch den Einsatz der „Ergänzenden Datenbereitstellung gem. § 21 Abs. 3 Satz 3 KHEntgG für 2002“ entstehen.

IV. Anwendbares Recht

Für diese Nutzungsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.




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