Inhalt
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat das InEK am 12. Januar 2021 für eine Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen im Jahr 2021 beauftragt. Dazu war das Konzept zur Abfrage und Übermittlung von Daten, die für die Festlegung und Weiterentwicklung von pflegesensitiven Bereichen und zugehörigen Pflegepersonaluntergrenzen im Sinne von § 137i Absatz 1 SGB V erforderlich sind, zu überarbeiten. Für die Festlegung und Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen werden die Daten einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern benötigt. Mit der diesjährigen Ziehung von Krankenhäusern ist die Verpflichtung verbunden, Daten gem. § 137i Abs. 3a SGB V für die Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen für bestimmte pflegesensitive Bereiche zu liefern.
PpUG-Konzept - Par 137i Absatz 3a SGB V - Stand: 19. Februar 2021
Die Ziehung der Krankenhäuser erfolgte in Umsetzung des Konzepts gem. § 137i Abs. 3a SGB V am 25. Februar 2021 in den Räumlichkeiten des InEK. Die entsprechenden Krankenhäuser werden zwischen dem 01.03.2021 und 05.03.2021 per Fax über die Verpflichtung gem. § 137i Abs. 3a SGB V zur Lieferung von Daten zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen informiert. Dem Anschreiben mit dem Auswahlergebniskönnen weitere detaillierte Informationen zum Ablauf der Datenlieferung entnommen werden. Nur Krankenhäuser, die nach dem Konzept gem. § 137i Abs. 3a SGB V ermittelt und ausgewählt wurden, werden vom InEK angeschrieben.
01.03.2021: Weiterentwicklung Pflegepersonaluntergrenzen gem. § 137i Abs. 3a SGB V - Ziehungsergebnis 2021
Beachten Sie bitte für weitergehende Informationen auch unsere FAQ zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen sowie das Anwenderhandbuch des InEK-Datenportals. Für darüber hinausgehende Fragestellungen stehen wir Ihnen mit unserem PpUG-Betreuungsteam gerne per E-Mail PpUG-Weiterentwicklung@inek-drg.de oder zu den üblichen Geschäftszeiten unter der Rufnummer 02241 / 9382 -130 unterstützend zur Verfügung.