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Stand: 31.10.2024
Der Pflegelast-Katalog wird bei der Berechnung des Pflegepersonalquotienten gemäß § 137j SGB V benötigt, der das Verhältnis der Anzahl der Vollzeitkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen zum Pflegeaufwand eines Krankenhauses beschreibt. § 137j SGB V sieht eine jährliche Aktualisierung des Pflegelast-Katalogs vor. Der Pflegeaufwand am Standort eines Krankenhauses wird mit Hilfe des Katalogs zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand ermittelt. Darüber hinaus ist der Katalog zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand auch gemäß § 137i SGB V jährlich weiterzuentwickeln.
Ausgehend von der Katalog-Version 2024 als Vorgängerversion wurde der Katalog zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand in diesem Jahr in der Version 2025 weiterentwickelt. Der Katalog beinhaltet für alle DRGs des aG-DRG-Systems 2025 (= G-DRG-System für das Jahr 2025 nach Ausgliederung der Pflegepersonalkosten) sowie für die über „Hybrid-DRGs“ vergüteten Leistungen ein tagesbezogenes Relativgewicht für den Pflegeaufwand eines Patienten und berücksichtigt dabei mögliche Fachabteilungsaufenthalte auf Normal- oder Intensivstation. Die eigenständigen Bewertungsrelationen für Kinder (< 16 Jahren) und die eigenständigen Bewertungsrelationen für Senioren (Alter ≥ 75 Jahre) zeigten sich unverändert als sachgerecht.
Da nach der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten die pflegeassoziierten Zusatzentgelte keinen weiteren nennenswerten Erklärungsbeitrag für die Pflegelast liefern, kann auch im Pflegelast-Katalog in der Version 2025 auf eine Ausweisung der pflegeassoziierten Zusatzentgelte verzichtet werden.
Die Inhalte und die Herleitung der Relativgewichte werden in den „Erläuterungen zum Katalog zur Risikoadjustierung für Pflegeaufwand (Pflegelast-Katalog) – Version 2025“ des InEK ausführlicher beschrieben.