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Das InEK hat den Vertragsparteien auf Bundesebene (GKV-Spitzenverband, Verband der Privaten Krankenversicherung, Deutsche Krankenhausgesellschaft) mit Datum vom 26.08.2022 eine Entwurfsfassung des PEPP-Entgeltkataloges für 2023 vorgelegt. Nach ausführlicher Beratung der Fach- und Entscheidungsgremien der Vertragsparteien auf Bundesebene konnte der PEPP-Entgeltkatalog für 2023 und die dazugehörigen Abrechnungsbestimmungen konsentiert werden.