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Deutsche Kodierrichtlinien Psychiatrie/Psychosomatik 2020
Gemäß § 4 der Vereinbarung über die Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß § 17d KHG (Psych-Entgeltsystem) ist für die Entwicklung und Anwendung eines leistungsgerechten Entgeltsystems die Kodierung zu vereinheitlichen. Um eine einheitliche Anwendung der Diagnosen- und Prozedurenklassifikation zu ermöglichen, vereinbaren die Vertragspartner Kodierrichtlinien. Die anliegenden Kodierrichtlinien
(DKR-Psych Version 2020) wurden zwischen den Partnern der Selbstverwaltung abgestimmt. Für die Version 2020 wurden lediglich redaktionelle Änderungen vorgenommen. Inhaltlich weisen die DKR-Psych Version 2020 keine Änderungen auf.