Weiterentwicklung


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Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat das InEK mit dem Schreiben vom 29. April 2022 für eine Datenerhebung zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen im Jahr 2022 beauftragt. Dazu war das Konzept zur Abfrage und Übermittlung von Daten, die für die Festlegung und Weiterentwicklung von pflegesensitiven Bereichen und zugehörigen Pflegepersonaluntergrenzen im Sinne von § 137i Absatz 1 SGB V erforderlich sind, zu überarbeiten. Für die Festlegung und Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen werden die Daten einer repräsentativen Auswahl von Krankenhäusern benötigt. Mit der diesjährigen Ziehung von Krankenhäusern ist die Verpflichtung verbunden, Daten gem. § 137i Abs. 3a SGB V für die Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen für bestimmte pflegesensitive Bereiche zu liefern.

Die Ziehung der Krankenhäuser erfolgte in Umsetzung des Konzepts gem. § 137i Abs. 3a SGB V am 16.05.2022 in den Räumlichkeiten des InEK. Die entsprechenden Krankenhäuser werden zwischen dem 17.05.2022 und 20.05.2022 per Fax und E-Mail über die Verpflichtung gem. § 137i Abs. 3a SGB V zur Lieferung von Daten zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen informiert. Dem Anschreiben mit den Ziehungsergebnissen können weitere detaillierte Informationen zum Ablauf der Datenlieferung entnommen werden. Nur Krankenhäuser, die nach dem Konzept gem. § 137i Abs. 3a SGB V ermittelt und gezogen wurden, werden vom InEK angeschrieben.

17.05.2022: Weiterentwicklung Pflegepersonaluntergrenzen gem. § 137i Abs. 3a SGB V - Ziehungsergebnis 2022

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Beachten Sie bitte für weitergehende Informationen auch unsere FAQ zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen sowie das Anwenderhandbuch des InEK-Datenportals. Für darüber hinausgehende Fragestellungen stehen wir Ihnen mit unserem PpUG-Betreuungsteam gerne per E-Mail PpUG-Weiterentwicklung@inek-drg.de oder zu den üblichen Geschäftszeiten unter der Rufnummer 02241 / 9382 -130 unterstützend zur Verfügung.

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