Veröffentlichung der Angaben gemäß § 6a Absatz 3 Satz 6 KHEntgG


Barrierefreie Version

Schnellnavigation im Dokument


Inhalt

Gemäß § 6a Absatz 3 Satz 6 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die in § 6a Abs. 3 Satz 3 und 4 Nummer 1 bis 3 und 5 KHEntgG genannten Angaben krankenhausbezogen barrierefrei auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.

Wirtschaftsprüfertestate

Die „Veröffentlichung gem. § 6a Abs. 3 Satz 6 KHEntgG Wirtschaftsprüfertestate“ enthält die Angaben gemäß § 6a Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 bis 3 und 5 KHEntgG für das Vereinbarungsjahr 2020:

  • die jahresdurchschnittliche Stellenbesetzung der Pflegevollkräfte insgesamt, gegliedert nach Berufsbezeichnungen,
  • die Pflegepersonalkosten insgesamt,
  • die Überprüfung der nach den Vorgaben der Vereinbarung nach § 17b Absatz 4 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) und der Vereinbarung nach § 6a Absatz 1 Satz 1 KHEntgG im Pflegebudget
    • zu berücksichtigenden jahresdurchschnittlichen Stellenbesetzung der Pflegevollkräfte, gegliedert nach Berufsbezeichnungen, und
    • zu berücksichtigenden Pflegepersonalkosten,
  • die Überprüfung der zweckentsprechenden Verwendung der Mittel im Sinne des Absatzes 1 Satz 3 KHEntgG.

Details bezüglich der zu veröffentlichenden Daten sind innerhalb der beiden Dokumente (im Excel-Dokument im Tabellenblatt „Deckblatt“ und im PDF-Dokument auf den ersten beiden Seiten) zu finden (zuletzt aktualisiert am 14.02.2023).

Veröffentlichung_gem_§_6a_Abs._3_Satz_6_KHEntgG_Wirtschaftsprüfertestate (PDF)
Download PDF-Datei Veröffentlichung gem. § 6a Abs. 3 Satz 6 KHEntgG - Wirtschaftsprüfertestate_2020.pdf (27,32 MB) Download-Hilfe?
Veröffentlichung_gem_§_6a_Abs._3_Satz_6_KHEntgG_Wirtschaftsprüfertestate (Excel)
Download Datei Veröffentlichung gem. § 6a Abs. 3 Satz 6 KHEntgG - Wirtschaftsprüfertestate_2020.xlsx (855,71 kB) Download-Hilfe?

Vereinbarungsdaten

Die „Veröffentlichung gem. § 6a Abs. 3 Satz 6 KHEntgG Vereinbarungsdaten“ enthält gemäß § 6a Absatz 3 Satz 3 KHEntgG die Angaben aus der Dokumentation des vereinbarten Pflegebudgets, die gemäß § 6a Absatz 3 Satz 6 KHEntgG von den Krankenkassen, welche Vertragsparteien nach § 11 KHEntgG sind, krankenhausbezogen dem InEK zu übermitteln sind:

  • die Höhe des vereinbarten Pflegebudgets,
  • die jahresdurchschnittliche Stellenbesetzung der Pflegevollkräfte, gegliedert nach Berufsbezeichnungen,
  • die wesentlichen Rechengrößen zur Herleitung der vereinbarten, im Pflegebudget zu berücksichtigenden Kosten und der Höhe des Pflegebudgets.

Details bezüglich der zu veröffentlichenden Daten sind innerhalb der beiden Dokumente (im Excel-Dokument im Tabellenblatt „Deckblatt“ und im PDF-Dokument auf den ersten beiden Seiten) zu finden (zuletzt aktualisiert am 15.08.2024).

Veröffentlichung_gem_§_6a_Abs._3_Satz_6_KHEntgG_Vereinbarungsdaten (PDF)
Download PDF-Datei Veröffentlichung_gem_§_6a_Abs._3_Satz_6_KHEntgG_Vereinbarungsdaten_2020.pdf (24,4 MB) Download-Hilfe?
Veröffentlichung_gem_§_6a_Abs._3_Satz_6_KHEntgG_Vereinbarungsdaten (Excel)
Download Datei Veröffentlichung_gem_§_6a_Abs._3_Satz_6_KHEntgG_Vereinbarungsdaten_2020.xlsx (708,93 kB) Download-Hilfe?

seitenübergreifender Abschnitt