Inhalt
Mit Inkrafttreten des MDK-Reformgesetzes am 1. Januar 2020 wurde § 19 „Schlichtungsausschuss auf Bundesebene zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen“ in das Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG) aufgenommen.
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der Verband der Privaten Krankenversicherung bilden gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft den Schlichtungsausschuss auf Bundesebene. Dazu haben die Vertragsparteien eine Vereinbarung geschlossen.
Für die Geschäftsführung wurde eine Geschäftsstelle errichtet, die von dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) geführt wird und dazu eine Geschäftsordnung erlassen hat.
Aufgabe des Schlichtungsausschusses ist die verbindliche Klärung von Kodier- und Abrechnungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung.
Liste der Schlichtungsverfahren
Entscheidungen des Schlichtungsausschusses
Der Schlichtungsausschuss hat zudem über die zwischen der Sozialmedizinischen Expertengruppe Vergütung und Abrechnung der Medizinischen Dienste und dem Fachausschuss für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling bis zum 31. Dezember 2019 als strittig festgestellten Kodierempfehlungen entschieden.
KDE-Entscheidungen des Schlichtungsausschusses 2020
Im Sachstandsbericht wird die Tätigkeit des Schlichtungsausschusses zusammengefasst dargestellt.
- Sachstandsbericht
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