Inhalt
Veröffentlichung gemäß § 4a Absatz 1 Satz 8 des KHEntgG
Gemäß dem im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ergänzten § 4a Absatz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) hat das InEK je Krankenhaus ein aktualisiertes Erlösvolumen für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen für die Anwendungsjahre 2023 und 2024 zu ermitteln und gemäß § 4a Absatz 2 des KHEntgG jeweils dazugehörig einen Prozentsatz zu berechnen. Hiermit veröffentlicht das InEK die aktualisierten Erlösvolumen für das Anwendungsjahr 2024 auf seiner Internetseite.
Aktualisiertes Kindererlösvolumen für das Anwendungsjahr 2024