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19.12.2024
Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung
Die Vertragspartner nach § 115b Abs. 1 Satz 1 SGB V (GKV-Spitzenverband, Deutsche Krankenhausgesellschaft und Kassenärztliche Bundesvereinigung) haben eine Hybrid-DRG-Vergütungsvereinbarung mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2025 abgeschlossen. Die Vereinbarung nebst Entgeltbeträgen stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.