aG-DRG-System 2023


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Das InEK hat den Vertragsparteien auf Bundesebene (GKV-Spitzenverband, Verband der Privaten Krankenversicherung, Deutsche Krankenhausgesellschaft) mit Datum vom 31. August 2022 eine Entwurfsfassung des aG-DRG-Fallpauschalen-Katalogs 2023 und des Pflegeerlös-Katalogs 2023 vorgelegt.

Zur Umsetzung der Vorgaben in § 17b Abs. 1 Satz 6 KHG hinsichtlich der erlösseitigen Korrektur des Sachkostenanteils der Bewertungsrelationen sowie zur Umsetzung der Regelungen in § 17b Abs. 1 Satz 5 KHG zur gezielten Absenkung von Bewertungsrelationen haben die Vertragsparteien auf Bundesebene jeweils eine Vereinbarung geschlossen, die das InEK bei der Ermittlung der Bewertungsrelationen umgesetzt hat. Details zur Vorgehensweise bei der Korrektur des Sachkostenanteils sowie der gezielten Absenkung von Bewertungsrelationen werden im Abschlussbericht veröffentlicht.

Nach ausführlicher Beratung der Fach- und Entscheidungsgremien konnten die Selbstverwaltungspartner Konsens zur klassifikatorischen Weiterentwicklung des aG-DRG-Fallpauschalen-Katalogs 2023 sowie zum Pflegeerlös-Katalog 2023 und den dazugehörigen  Abrechnungsbestimmungen erzielen. Da sich die Vertragsparteien auf Bundesebene nicht auf die Normierung der Entgeltkataloge für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2023 einigen konnten, wurde der aG-DRG-Fallpauschalen-Katalog für 2023 gemäß § 17b Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 und 2 KHG per Rechtsverordnung festgesetzt („Verordnung zu den Entgeltkatalogen für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2023 (DRG-Entgeltkatalogverordnung 2023 – DRG-EKV 2023)“, BAnz AT 24.11.2022 V1 ). Dabei hat das BMG „zur Verhinderung einer Doppelfinanzierung“ angeordnet, dass „im Rahmen der Normierung Bewertungsrelationen im Wert von 400 Millionen Euro absenkend zu berücksichtigen“ sind.

Die Anlagen der DRG-EKV 2023 stellen wir Ihnen in gewohnter Weise als Excel- und PDF-Dokument auf unserer Internetseite zur Verfügung.

Zur frühzeitigen und umfangreichen Vorbereitung der örtlichen Entgeltverhandlungen stellen wir das Definitionshandbuch zum Fallpauschalen-Katalog in verschiedenen Versionen zur Verfügung:

die Version 2021/23 basiert auf den 2021 gültigen amtlichen Schlüsseln der ICD-10-GM Version 2021 und des OPS Version 2021,

die Version 2022/23 basiert auf den 2022 gültigen amtlichen Schlüsseln der ICD-10-GM Version 2022 und des OPS Version 2022,

die Version 2023 basiert auf den 2023 gültigen amtlichen Schlüsseln der ICD-10-GM Version 2023 und des OPS Version 2023.

Bitte beachten Sie, dass die Versionen 2022/23 und 2023 des Definitionshandbuchs erst mit zeitlicher Verzögerung bereitgestellt werden können. Entsprechende Informationen über den Zeitpunkt der Bereitstellung finden Sie jeweils auf unserer  Startseite.

Die Grouper-Software in den Versionen 2021/23, 2022/23 und 2023 wird nach den Vorgaben des InEK von den entsprechenden Firmen erstellt und durch das InEK zertifiziert. Die Versionen 2022/23 und 2023 der Grouper-Software können erst mit zeitlicher Verzögerung analog zum Definitionshandbuch bereitgestellt werden. Die zertifizierten Grouper finden Sie nach Abschluss des jeweiligen Zertifizierungsverfahrens im Bereich Grouper / Zertifizierung. Über den Zeitpunkt der Bereitstellung informieren wir Sie auf unserer  Startseite.

Eine Liste von NUB-Leistungen (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden), die für 2022 mit Status 1 versehen waren und nach der Weiterentwicklung des aG-DRG-Fallpauschalen-Katalogs für 2023 im aG-DRG-System abgebildet sind, wird im Bereich Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zur Verfügung gestellt. Für diese Leistungen ist keine Anfrage gemäß § 6 Abs. 2 KHEntgG für 2023 erforderlich.

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