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 Die Spitzenverbände der Krankenkassen, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft haben am 10. Mai 2001 das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH gegründet. Ab Juni 2007 firmiert das Institut unter InEK GmbH. Die Gesellschafter der GmbH sind seit Dezember 2008 die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherungen.

Das Institut unterstützt die Vertragspartner der Selbstverwaltung und die von ihnen gebildeten Gremien bei der gesetzlich vorgeschriebenen Einführung und kontinuierlichen Weiterentwicklung des DRG-Systems auf der Grundlage des § 17b KHG.

Arbeitsfelder des DRG-Instituts sind:

Medizin  

  •  Fallgruppenpflege
    •  Definition der DRG-Fallgruppen
    •  Pflege der Basis-Fallgruppen
    •  Pflege des Schweregrad-Systems
  • Kodierrichtlinien
  • Zusammenarbeit mit Institutionen/Gremien/Organisationen
  • Unterstützung anderer Staaten bei der Entwicklung, Einführung und Pflege pauschalierender Entgeltsysteme

Ökonomie  

  •  Kalkulation
    •  Relativgewichte
    •  Zu- und Abschläge
  •  Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen
    •  Einführung und Weiterentwicklung der Entgelte
  •  Leistungsorientierte Investitionspauschalen
    •  Kalkulation von Investitionsbewertungsrelationen

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