Aktuelles


Bildschirmansicht

Schnellnavigation im Dokument


Inhalt

08.02.2011

Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, Krankenhausinvestitionen anhand leistungsorientierter Investitionspauschalen zu fördern.

Im Auftrag der Selbstverwaltungspartner auf der Bundesebene hat das InEK ein Kalkulationsmodell zur Berechnung der Investitionsbewertungsrelationen entwickelt. Der erste Entwurf eines Kalkulationshandbuchs beschreibt die für eine Kostenerhebung in den Krankenhäusern erforderliche Datenbasis und die notwendigen Schritte zur Aufbereitung und Übermittlung dieser Daten an das InEK.

Um die Anwendbarkeit des Kalkulationsmodells und des Kalkulationshandbuchs in der Praxis testen zu können, soll der ersten Kalkulation ein Prä-Test vorangestellt werden. Der Prä-Test soll unter Einbeziehung von circa 10 bis 15 Krankenhäusern durchgeführt werden und im Frühjahr 2011 beginnen. Die Übermittlung der Kalkulationsdaten ist für den Zeitraum September/Oktober 2011 vorgesehen.

Krankenhäuser, die an einer Teilnahme am Prä-Test interessiert sind und weiterführende Informationen erhalten möchten, können sich dazu ab sofort schriftlich (E-Mail: oekonomie@inek-drg.de) oder telefonisch (02241 – 938225) an das InEK wenden.


01.02.2011

Ab sofort stellen wir Ihnen die aggregierten Daten aus der Datenlieferung nach § 21KHEntgG für das Datenjahr 2009 mittels G-DRG Browser zur Verfügung.


31.01.2011

Nach Abstimmung mit den Vertragsparteien auf Bundesebene veröffentlichen wir die Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2010.

Wesentliche Änderungen liegen in folgenden Bereichen vor:

· Abschaffung des Stornierungsverfahrens

· Teilstationäre Behandlung

· Kostendaten Entgeltbereich PSY


27.01.2011

Ab sofort stellen wir Ihnen gemäß § 1 Abs. 3 der NUB-Vereinbarung eine aktuelle Aufstellung der Anfragen (Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG) mit dem dazugehörigen Prüfergebnis sowie der jeweiligen Anzahl der anfragenden Krankenhäuser im Bereich "Neue Untersuchungs- u. Behandlungsmethoden" zum Herunterladen zur Verfügung.


21.01.2011

Ab sofort stellen wir Ihnen den Bogen zur Meldung bzw. Korrekturmeldung des DRG-Systemzuschlags 2011 sowie das Anschreiben an die Krankenhäuser zum Herunterladen zur Verfügung.


20.12.2010

Ab sofort stellen wir die Vereinbarung über die Teilnahme an der Kalkulation zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß § 17d KHG (PSY-System) zur Verfügung. Weitere Hinweise zur Kalkulationsteilnahme finden Sie im dem Bereich, in dem wir Ihnen die Vereinbarung zur Verfügung stellen.


20.12.2010

Ab sofort stellen wir Ihnen den Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems 2011 sowie die G-DRG V2009/2011 Report-Browser mit den Kalkulationsergebnissen bei Versorgung in Hauptabteilungen und bei belegärztlicher Versorgung zum Herunterladen zur Verfügung.


16.12.2010

Die Fortschreibung der Anlage zur Vereinbarung nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG wurde am 01. Dezember 2010 vereinbart. Sie ist für die Datenübermittlung zum 31.03.2011 (Datenjahr 2010) zu verwenden.


10.12.2010

Das Definitionshandbuch der G-DRG-Version 2011 stellen wir Ihnen ergänzend als Kompaktversion in drei Bänden im Bereich Definitionshandbuch 2011 zur Verfügung.


08.12.2010

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben den DRG-Systemzuschlag für das Jahr 2011 konsentiert. Er beträgt 1,13 € pro Fall. Davon entfallen auf die Finanzierung der pauschalierten Zahlungen für die an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser (Zuschlagsanteil ‚Kalkulation’) 0,91 € und auf die Finanzierung der InEK GmbH (Zuschlagsanteil ‚InEK’) 0,22 €. Die Vereinbarung der Vertragsparteien auf Bundesebene sowie die aktualisierten Hinweise zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags stellen wir Ihnen zum Herunterladen zur Verfügung.



seitenübergreifender Abschnitt