Im Vergleich zur Aufstellung vom 30.01.2013 ergeben sich geänderte Zuordnungen bei zwei Verfahren (aktualisierte Aufstellung der Informationen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG). Das Verfahren „Anlegen eines arteriovenösen Shunts durch eine Gefäßprothese mit integriertem Stent“ (lfd. Nr. 32 in der NUB-Aufstellung vom 30.01.2013) wurde aufgrund von Rückfragen klargestellt und die Bezeichnung der Kategorie präzisiert. Das Verfahren ist in der aktualisierten Aufstellung unter der lfd. Nr. 88 als „Implantation einer Gefäßprothese mit integriertem Stent im Rahmen von arteriovenöser Shunt- und peripherer Bypasschirurgie“ aufgeführt und erhält einen geteilten Status: Status 1 für die Anwendung in der arteriovenösen Shuntchirurgie, Status 2 für die Anwendung in der peripheren Bypasschirurgie. Das Verfahren „Antikörperbeschichteter, medikamentefreisetzender Koronarstent“ (lfd. Nr. 29 in der NUB-Aufstellung vom 30.01.2013, lfd. Nr. 572 in der aktualisierten Aufstellung vom 21.02.2013) wurde korrigiert auf Status 4.
In der Gesamtschau des NUB-Verfahrens für 2013 ergibt sich damit auf aktueller Basis:
Von den 600 eingegangenen inhaltlich verschiedenen Methoden/Leistungen wurden 83 mit Status 1, 468 mit Status 2, keine mit Status 3 und 31 mit Status 4 gekennzeichnet. Für 15 Methoden/Leistungen wurde eine inhaltlich differenzierte Status-Kennzeichnung vergeben. Bei drei Methoden/Leistungen ist die Festlegung des „Status 2013“ bis zur abschließenden Entscheidung durch die Selbstverwaltungspartner nach § 17b KHG ausgesetzt. Bezogen auf die 20.994 insgesamt eingegangenen Anfragen (nach Bereinigung um inhaltliche Duplikate und inklusive der stellvertretenden Anfragen) ergibt sich folgendes Bild:8.178 Anfragen wurden mit Status 1, 9.431 Anfragen mit Status 2, keine Anfrage mit Status 3 und 1.622 Anfragen mit Status 4 gekennzeichnet. Für 1.738 Anfragen wurde eine inhaltlich differenzierte Status-Kennzeichnung vergeben und für 25 Anfragen wurde der „Status 2013“ bis zur abschließenden Entscheidung durch die Selbstverwaltungspartner nach § 17b KHG ausgesetzt.