Der Gesetzgeber hat in § 17d Abs. 8 KHG die Vertragsparteien auf Bundesebene (GKV-Spitzenverband, Verband der Privaten Krankenversicherung, Deutsche Krankenhausgesellschaft) damit beauftragt, eine Begleitforschung zu den Auswirkungen des neuen pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen durchzuführen. Damit sollen insbesondere die Veränderung der Versorgungsstrukturen und die Qualität der Versorgung, die Auswirkungen auf die anderen Versorgungsbereiche sowie Art und Umfang von Leistungsverlagerungen untersucht werden. Zur Umsetzung der Begleitforschung wurden 98 Forschungsfragen identifiziert und ein Forschungskonzept entwickelt. Anhand der Verfügbarkeit der auszuwertenden Daten unterscheidet dieses Konzept drei Gruppen von Forschungsfragen, die in einer Nullpunktmessung (Datenjahre 2011-2012) und drei Auswertungszyklen (Datenjahre 2013-2015, 2016-2018, 2019-2021) beantwortet werden sollen. Der weit überwiegende Teil dieser Forschungsfragen ist auf der Grundlage einer Auswertung vorhandener Daten zu beantworten; für die übrigen Fragen hat der Auftragnehmer die Daten in geeigneter Form (Befragungen) selbst zu erheben und auszuwerten. Für die Beantwortung der Forschungsfragen sind auf der Grundlage eines sachgerechten methodisch-wissenschaftlichen Ansatzes die bereits aufbereiteten und vom InEK zur Verfügung gestellten Daten auszuwerten und ergänzende Daten durch Befragungen oder andere Instrumente zu erheben. Neben der Grundlaufzeit soll die Möglichkeit eröffnet werden, optional die Beantwortung der Forschungsfragen für maximal zwei weitere Auswertungszyklen (Datenjahre 2022-2024, 2025-2027) zu verlangen. Sie finden die Bekanntmachung zur EU-weiten Ausschreibung der Begleitforschung mit weiteren Informationen unter folgendem Link:
Bekanntmachung zur EU-weiten Ausschreibung der Begleitforschung