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27.09.2016

Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) haben die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) für das Jahr 2017 unter Beteiligung von Bundesärztekammer und Deutschem Pflegerat erneut angepasst.


27.09.2016

Das Definitionshandbuch der G-DRG-Version 2015/2017 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2017 zur Verfügung.


27.09.2016

Das Definitionshandbuch der PEPP-Version 2015/2017 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch zur Verfügung.


27.09.2016

Die Liste der ersten zertifizierten Grouper für die G-DRG-Version 2015/2017 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung aktualisiert.


27.09.2016

Die Liste der ersten zertifizierten Grouper für die PEPP-Version 2015/2017 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung aktualisiert.


27.09.2016

Aktuelle Dokumente zu den Abrechungsbestimmungen 2017 und dem Fallpauschalen-Katalog 2017 wurden bereitgestellt.


27.09.2016

Nach ausführlicher Beratung der Fach- und Entscheidungsgremien der Vertragsparteien auf Bundesebene konnte der PEPP-Entgeltkatalog für 2017 und die dazugehörigen Abrechnungsbestimmungen konsentiert werden, die wir Ihnen ab sofort auf unserer Internetseite zur Verfügung stellen.


27.09.2016

Die Aufstellung von NUB-Leistungen mit Status 1 in 2016, für die für 2017 keine Anfrage erforderlich ist, stellen wir Ihnen im Bereich Aufstellung von NUB-Leistungen mit Status 1 in 2016 zur Verfügung.


27.09.2016

Gemäß § 24b Abs. 4 SGB V übernimmt bei vollstationärer Vornahme des Abbruchs die Krankenkasse nicht die mittleren Kosten der Leistungen nach Abs. 4 S. 1 und 2 für den Tag, an dem der Abbruch vorgenommen wird. Das DRG-Institut ermittelt die Kosten gesondert und veröffentlicht das Ergebnis jährlich in Zusammenhang mit dem Entgeltsystem nach § 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes.

Die mittleren Kosten für einen stationären Schwangerschaftsabbruch an einem Pflegetag betragen  623,75 €.


01.09.2016

Ab sofort können Sie NUB-Anfragen nach § 6 Abs. 2 KHEntgG für 2017 über das InEK Datenportal an das InEK übermitteln. Bitte beachten Sie, dass NUB-Anfragen ausschließlich über das InEK Datenportal möglich sind. Im Hinblick auf Umsetzung des § 137h SGB V „Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Medizinprodukten hoher Risikoklasse“ werden ergänzend Informationen zu Medizinprodukten abgebfragt. Wir bitten dies beim Ausfüllen dringend zu berücksichtigen.



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