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30.11.2022

Das Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des PEPP-Systems (PEPP-Vorschlagsverfahren) für das Jahr 2024 wird am 30. November 2022 mit der Veröffentlichung der Verfahrensweise im Internet eröffnet.  

Das PEPP-Vorschlagsverfahren ermöglicht allen Beteiligten, sich konstruktiv an der Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen zu beteiligen.


30.11.2022

Das „Vorschlagsverfahren zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes bei der Weiterentwicklung des aG-DRG-Systems für das Jahr 2024“ (G-DRG- Vorschlagsverfahren für 2024) wird am 30. November 2022 mit der Veröffentlichung der Verfahrensweise im Internet eröffnet.


29.11.2022

Das Definitionshandbuch der aG-DRG-Version 2022/2023 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2023 zur Verfügung.


28.11.2022

Die Liste der ersten zertifizierten Grouper für die aG-DRG-Version 2022/2023 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung aktualisiert.


24.11.2022

Die Aufstellung von NUB-Leistungen mit Status 1 in 2022, für die für 2023 keine Anfrage erforderlich ist, stellen wir Ihnen im Bereich Aufstellung von NUB-Leistungen mit Status 1 in 2022 zur Verfügung.


24.11.2022

Das Definitionshandbuch der aG-DRG-Version 2021/2023 stellen wir ihnen im Bereich Definitionshandbuch 2023 zur Verfügung.


24.11.2022

Ab sofort stellen wir Ihnen die aktuelle Übersicht der CCL-Matrix-Änderungen für das Jahr 2023 bereit.


24.11.2022

Die Liste der ersten zertifizierten Grouper für die aG-DRG-Version 2021/2023 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung aktualisiert.


24.11.2022

Gemäß § 24b Abs. 4 SGB V übernimmt bei vollstationärer Vornahme des Abbruchs die Krankenkasse nicht die mittleren Kosten der Leistungen nach Abs. 4 S. 1 und 2 für den Tag, an dem der Abbruch vorgenommen wird. Das InEK ermittelt die Kosten gesondert und veröffentlicht das Ergebnis jährlich auf seiner Internetseite. Die mittleren Kosten für einen stationären Schwangerschaftsabbruch an einem Pflegetag für das Jahr 2023 betragen 718,12 €.


24.11.2022

Die Liste der DRGs mit einem Sachkostenanteil von mehr als 2/3 gem. der Vereinbarung zur Umsetzung des Fixkostendegressionsabschlags für 2023 steht ab sofort zur Verfügung.



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