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Mit dem 2. Bevölkerungsschutzgesetz wurden die Krankenhäuser mit § 21 Abs. 3b KHEntgG (vorher in § 24 Abs. 2 KHG) verpflichtet, über das unterjährige Leistungsgeschehen Daten gem. § 21 KHEntgG zum 15. Juni, zum 15. Oktober und zum 15. Januar (Entlassung der Fälle 01.01.-31.05., 01.01.-30.09. bzw. 01.01.-31.12. des laufenden Kalenderjahres) an die Datenstelle zu liefern.
Die Daten sollen „für eine fundierte und sachorientierte Überprüfung der Auswirkungen der mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz beschlossenen Maßnahmen“ eine aussagekräftige und belastbare Informationsgrundlage schaffen. Das Gesetz ermöglicht dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zudem, Auswertungen für seine Belange sowie für die Überprüfung der Auswirkungen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes beim InEK anzufordern. Erkenntnisse aus der Informationsgrundlage sind aber auch für die Wissenschaft von großem Interesse. Das BMG hat das InEK daher um eine Möglichkeit gebeten, anonymisierte Daten für weitergehende Analysen zur Verfügung zu stellen. Dieser Bitte kommt das InEK mit der Bereitstellung des InEK DatenBrowsers nach.
Der InEK DatenBrowser enthält die vollständigen Daten aus der unterjährigen Datenlieferung gem. § 21 Abs. 3b KHEntgG (vorher in § 24 Abs. 2 KHG) jeweils zum zum 15. Juni, zum 15. Oktober und zum 15. Januar, getrennt nach den Entgeltbereichen „DRG“ und „PSY“, sowie zu Vergleichszwecken die Daten gem. § 21 Abs. 1 KHEntgG aus dem Entgeltbereich „DRG“ für die Datenjahre ab 2019.
Um sicherzustellen, dass durch die Recherche im InEK DatenBrowser keine Rückschlüsse auf einzelne Patienten gezogen werden können, wurden die Falldaten nicht nur auf das für die Auswertung notwendige Maß beschränkt (wenige demographische Angaben nebst Diagnosen und Prozeduren) sondern auch modifiziert: Anstelle des jeweiligen Krankenhauses wurde dem Fall die zum Krankenhaus gehörige Bettengrößenklasse und Trägerschaft zugeordnet. Anstelle des konkreten Alters wird eine Altersklasse genutzt. Auswertungen mit weniger als vier Ergebnissen werden aus Datenschutzgründen nicht angezeigt; Anwender erhalten in diesem Fall einen entsprechenden Hinweis.
Der aG-DRG-Report-Browser wird - beginnend mit dem aG-DRG-Report-Browser 2024 - im InEK Datenbrowser integriert angeboten. (Der aG-DRG-Report-Browser 2024 ist unter dem Menüpunkt „Datenjahr 2022“ und dem Namen „Datenlieferung Kosten 2022 gruppiert nach 2024 („Reportbrowser“)“ zu finden.)
Die Nutzung des InEK DatenBrowsers ist weitgehend intuitiv. Weitere Details zu Inhalt, Datenschutz und Funktionalität des InEK DatenBrowsers finden Sie im dazugehörigen Handbuch. Der InEK Datenbrowser nebst Handbuch steht unter der Adresse https://datenbrowser.inek.org zur Verfügung.