Dokumente für Kalkulationskrankenhäuser


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 An der Kostenkalkulation interessierte Krankenhäuser senden bitte eine Kalkulationsvereinbarung in zweifacher Ausfertigung unterschrieben an das InEK. Bitte fügen Sie der Vereinbarung unbedingt eine ausgefüllte Checkliste bei. Ohne Checkliste ist eine Entscheidung über die Teilnahme an der Kalkulation nicht möglich.
Die Einzelkostenzurechnung teurer Sachgüter ist für die in Anlage 10 zum Kalkulationshandbuch genannten Artikel verbindlich durchzuführen. Sofern für die dort aufgeführten Artikel ein Klinisches Verteilungsmodell (KVM) zur Verwendung zugelassen wird, muss dieses dem InEK vor der Kalkulation zur Genehmigung vorgelegt werden. Verwenden Sie bitte zu diesem Zweck das KVM-Infoblatt. Beachten Sie dabei bitte die der Datei beigefügten Ausfüllhinweise. Die aktuelle Fassung der Anlage 10 finden Sie auch in der Datei KVM-Infoblatt. Kalkulationsdatensätze, die auf Verwendung nicht genehmigter klinischer Verteilungsmodelle basieren, werden vom InEK nicht akzeptiert.

 Ergänzungen und Anpassungen zum Kalkulationshandbuch basieren auf den bisherigen Kalkulationserfahrungen und werden in unregelmäßigen Abständen aktualisiert.

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