Investitionskosten


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Für die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser soll gem. § 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) ein System entwickelt werden, das die Finanzierung der Investitionen durch leistungsorientierte Investitionspauschalen ermöglicht. Darin soll der Investitionsbedarf der voll- und teilstationären Leistungen über Investitionsbewertungsrelationen abgebildet werden, die im Rahmen einer Kalkulation aus den Kostendaten einer Stichprobe von Krankenhäusern berechnet werden.
Die Berechnung der Investitionsbewertungsrelationen basiert auf den Investitionskosten für förderfähige Investitionsmaßnahmen nach Maßgabe der Regelungen des KHG. Die Investitionskosten werden anhand der Vorschriften des Kalkulationshandbuches in den an der Kalkulation teilnehmenden Krankenhäusern einheitlich ermittelt. Die Teilnahme an der Kalkulation ist freiwillig und wird gemäß § 17b Abs. 5 KHG pauschaliert vergütet. Vor der Teilnahme an der Kalkulation ist der Abschluss einer „Vereinbarung über die Teilnahme an der Kalkulation von Investitionskosten in Krankenhäusern für Zwecke gem. § 10 KHG” (Kalkulationsvereinbarung) erforderlich. Ein Anspruch auf Teilnahme an der Kalkulation besteht jedoch nicht. Die Vereinbarung finden Sie unter dem Eintrag Vereinbarung. Im Bereich Kalkulationshandbuch stellen wir Ihnen die aktuelle Fassung des Kalkulationshandbuches sowie ggf. Aktualisierungen und Ergänzungen zum Kalkulationshandbuch zur Verfügung. Im Bereich Dokumente für Kalkulationskrankenhäuser finden Sie die für die aktuelle Kalkulationsrunde erforderlichen Dokumente.

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