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03.05.2024

Aktualisierte Datensatzbeschreibung sowie Informationen für die quartalsweisen Datenlieferungen gem. § 21 Abs. 7 KHEntgG (Lieferung von Strukturdaten und Daten zu ärztlichem Personal) für das Datenjahr 2024

Am 28.03.2024 ist das Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) in Kraft getreten. Demnach sind quartalsweise Strukturdaten und Daten zu ärztlichem Personal gemäß § 21 Absatz 7 KHEntgG an das InEK zu übermitteln. Nach Abstimmung mit den Vertragsparteien auf Bundesebene veröffentlichen wir die Informationen und Dokumente für die quartalsweise Datenlieferung gemäß § 21 Abs. 7 KHEntgG für das Datenjahr 2024.

Das Krankenhaustransparenzgesetz führt außerdem zu einigen Anpassungen bei den Datenlieferungen nach § 21 KHEntgG und damit der zugehörigen Datensatzbeschreibung. Um allen Krankenhäusern eine möglichst lange Vorbereitungszeit für die im Juli 2024 anstehende erste quartalsweise Datenlieferung nach § 21 Abs. 7 KHEntgG (Lieferfrist 15.07.2024) zu geben, veröffentlichen wir heute eine angepasste Datensatzbeschreibung, die auch für die quartalsweise Datenlieferung nach § 21 Abs. 7 KHEntgG zum 15.07.2024 Anwendung findet. In dieser angepassten Datensatzbeschreibung haben wir folgende Änderungen aufgenommen:  Ergänzung um die Dateien Arztpersonal und Arztqualifikation_Standort sowie Ergänzung der Hebammen in der Datei Pflegepersonal.

Ab sofort stellen wir Ihnen die Fortschreibung des Datensatzes nach § 21 KHEntgG hier zur Verfügung.


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