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10.11.2023

Ab sofort stellen wir Ihnen eine FAQ-Liste mit ersten Fragen und Antworten zur Umsetzung der PpUGV 2024 zur Verfügung. Wir werden die FAQ-Liste sukzessive ergänzen.


10.11.2023

Ab sofort stellen wir Ihnen erste Informationen zur weiteren Vorgehensweise zur Umsetzung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern (PpUGV) für das Jahr 2024 zur Verfügung.

Die Anschreiben zur Übermittlung der Auswertungsergebnisse des InEK werden ab Freitag, den 10.11.2023, per E-Mail und Fax an die ermittelten Krankenhäuser versendet.


03.11.2023

Das Definitionshandbuch der PEPP-Version 2023/2024 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch zur Verfügung.


24.10.2023

Die Liste der ersten zertifizierten Grouper für die PEPP-Version 2022/2024 finden Sie auf der Zertifizierungsseite. Die Liste wird entsprechend dem Verlauf der Zertifizierung aktualisiert.


24.10.2023

Das Definitionshandbuch der PEPP-Version 2022/2024 stellen wir Ihnen im Bereich Definitionshandbuch zur Verfügung.


23.10.2023

Nach ausführlicher Beratung der Fach- und Entscheidungsgremien der Vertragsparteien auf Bundesebene konnte der PEPP-Entgeltkatalog für 2024 und die dazugehörigen Abrechnungsbestimmungen konsentiert werden, die wir Ihnen ab sofort auf unserer Internetseite zur Verfügung stellen.


23.10.2023

Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) haben die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) für das Jahr 2024 unter Beteiligung von Bundesärztekammer und Deutschem Pflegerat erneut angepasst.


23.10.2023

Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) haben die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) für das Jahr 2024 unter Beteiligung von Bundesärztekammer und Deutschem Pflegerat erneut angepasst.


23.10.2023

Gemäß § 3 der Obduktionsvereinbarung ist das Kalkulationsergebnis für die durchschnittlichen Kosten einer Obduktion zu veröffentlichen.

Das aktuelle Kalkulationsergebnis stellen wir Ihnen ab sofort zur Verfügung.


20.10.2023

Gemäß § 137j Abs. 1 Satz 9 SGB V hat das InEK unter Angabe des Namens und der Kennzeichen nach § 293 Abs. 1 und 6 SGB V eine vergleichende Zusammenstellung der für jeden Standort eines Krankenhauses ermittelten Pflegepersonalquotienten bis zum 31. August eines jeden Jahres auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Der Pflegepersonalquotient beschreibt gem. § 137j Abs. 1 Satz 1 SGB V das Verhältnis der Anzahl des Pflegepersonals in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen zum Pflegeaufwand eines Krankenhauses. Zum besseren Verständnis wird in der vergleichenden Zusammenstellung das Verhältnis aus Pflegeaufwand geteilt durch die Pflegekräfte, also der Kehrwehrt angegeben.  Aufgrund zusätzlicher Analysen und einer umfassenderen Plausibilisierung sowohl der von den Krankenhäusern übermittelten Daten als auch der daraus resultierenden Ergebnisse erfolgt die Veröffentlichung der vergleichenden Zusammenstellung – in Absprache mit dem Bundesministerium für Gesundheit – auch in diesem Jahr mit einer zeitlichen Verzögerung.

Vergleichende Zusammenstellung der Pflegepersonalquotienten im Jahr 2023



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